Heute habe ich mich für einen Kunden schlau gemacht bezüglich der Impressumspflicht.
Der Kunde, eine deutsche GmbH, wollte die Angabe „Geschäftsführer“ durch das International bekannte Kürzel CEO ersetzen.
Nach kurzem Studium des Wikipedia-Eintrags zum Begriff „CEO“ habe ich dem Kunden geraden, CEO nur als Zusatz anzugeben:
Für Personen, die in deutschen Unternehmen arbeiten, stellt beispielsweise der Titel CEO lediglich eine Zusatzbezeichnung dar, die rechtlich nicht relevant ist, d. h. von der die handels- und gesellschaftsrechtlichen Bedeutungen der Titel „Geschäftsführer“ und/oder „Vorstandsvorsitzender“ nicht berührt werden.
Interessanterweise findet die Google-Suche zahlreiche Firmen-Impressum-Seiten deutscher Firmen, die nur den Begriff „CEO“ benutzen. Das kann teuer werden, denn Mitbewerber können in dem Fall abmahnen lassen.